Internationale Pflege aus Europa & Drittstaaten am Uniklinikum Salzburg

Pflegefachkraft im modernen Krankenhaus in Salzburg mit EU- und Schweiz-Bezug im Hintergrund – internationales Team im Gesundheitswesen, Fokus auf Karriere in der Pflege

Anerkennungsverfahren EU, EWR, Schweiz

Für die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Pflegebereich aus der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie der Schweiz ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Wien zuständig.

Es wird zwischen dem allgemeinen Anerkennungsverfahren und einem verkürzten Verfahren („One-Stop-Verfahren“) für bestimmte Pflegeberufe unterschieden.

Die erfolgreiche Anerkennung der Berufsqualifikation ist Voraussetzung für die Eintragung in das österreichische Gesundheitsberuferegister.

Nostrifizierung Pflegefachassistenz

Die Nostrifizierung als Pflegefachassistenz in Österreich betrifft Personen aus Drittstaaten, deren Ausbildung nicht in der EU, im EWR oder in der Schweiz absolviert wurde. Um in Österreich in diesem Beruf tätig sein zu dürfen, ist eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen erforderlich. Dabei wird durch die zuständige Behörde geprüft, ob die ausländische Ausbildung mit der österreichischen Pflegefachassistenz-Ausbildung gleichwertig ist. Ist dies nicht der Fall, können Ergänzungsmaßnahmen wie zusätzliche Schulungen, Praktika oder Prüfungen vorgeschrieben werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Maßnahmen kann eine Berufsberechtigung in Österreich erteilt werden. Entsprechend des aktuell gültigen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (§31 Abs. 1a GuKG) ist man berechtigt, während des laufenden Nostrifizierungsverfahren als Pflegefachassistenz für maximal zwei Jahre als Pflegeassistenz ab Eintragung in Gesundheitsberuferegister tätig zu werden.

Nostrifizierung Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege

Die Nostrifizierung in der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege in Österreich betrifft Personen aus Drittstaaten, deren Ausbildung nicht in der EU, im EWR oder in der Schweiz absolviert wurde. Um in Österreich in diesem Beruf tätig sein zu dürfen, ist eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen erforderlich. Dabei wird durch die zuständige Behörde geprüft, ob die ausländische Ausbildung mit der österreichischen Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildung gleichwertig ist. Ist dies nicht der Fall, können Ergänzungsmaßnahmen wie zusätzliche Schulungen, Praktika oder Prüfungen vorgeschrieben werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Maßnahmen kann eine Berufsberechtigung in Österreich erteilt werden. Entsprechend des aktuell gültigen Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (§31 Abs. 1a GuKG) ist man berechtigt, während des laufenden Nostrifizierungsverfahren in der diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege für maximal zwei Jahre als Pflegefachassistenz ab Eintragung in Gesundheitsberuferegister tätig zu werden.

Nostrifizierung Operationstechnische Assistenz

Die Nostrifizierung als Operationstechnische Assistenz in Österreich betrifft Personen aus Drittstaaten, deren Ausbildung nicht in der EU, im EWR oder in der Schweiz absolviert wurde. Um in Österreich in diesem Beruf tätig sein zu dürfen, ist eine Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen erforderlich. Dabei wird durch die zuständige Behörde geprüft, ob die ausländische Ausbildung mit der österreichischen Operationstechnischen Assistenz-Ausbildung gleichwertig ist. Ist dies nicht der Fall, können Ergänzungsmaßnahmen wie zusätzliche Schulungen, Praktika oder Prüfungen vorgeschrieben werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Maßnahmen kann eine Berufsberechtigung in Österreich erteilt werden. Entsprechend des aktuell gültigen medizinischen Assistenzberufe-Gesetzes (§17, §26d MABG) ist man berechtigt, während des laufenden Nostrifizierungsverfahren als Operationstechnische Assistenz als Operationsassistenz zu arbeiten.

Nostrifizierung Anästhesietechnische Assistenz (ATA)

Die Anästhesietechnische Assistenz (ATA) unterstützt bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbetreuung von Narkosen in unterschiedlichen klinischen Fachgebieten und trägt wesentlich zur Patientensicherheit und zum reibungslosen Ablauf operativer Eingriffe bei. In Österreich ist die Berufsbezeichnung Anästhesietechnische Assistenz derzeit noch kein eigenständig gesetzlich geregelter Gesundheitsberuf. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen erfolgt aktuell im Rahmen einer individuellen Einzelfallprüfung durch die zuständigen Behörden.

Gerne begleiten wir Sie kompetent und zuverlässig auf Ihrem Weg der Anerkennung bzw. Nostrifizierung und unterstützen Sie beratend während des gesamten Verfahrens.

OP Pflege Team

Aufenthaltstitel Rot-Weiß-Rot Karte für Fachkräfte im Mangelberuf

Staatsangehörige eines Drittstaates können den Aufenthaltstitel RWR Karte für Fachkräfte im Mangelberuf beantragen. Die RWR Karte für Fachkräfte im Mangelberuf berechtigt zu einer befristeten Niederlassung mit beschränktem Arbeitsmarktzugang. Dieser Aufenthaltstitel wird für bis zu 24 Monate ausgestellt. Um die RWR Karte für Fachkräfte im Mangelberuf beantragen zu können braucht es eine abgeschlossene Ausbildung in einem Mangelberuf laut aktuell gültiger Verordnung, ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Österreich, die Bezahlung gemäß Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Mindestgehalt und das Erreichen der erforderlichen Mindestpunktzahl für Fachkräfte im Mangelberuf.

Dein Weg zu uns – die wichtigsten Antworten auf einen Blick (FAQ)

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Bewerbung, Karriere und Arbeiten am Uniklinikum Salzburg und deinem Weg nach Österreich. Wenn du noch mehr wissen möchtest – unser Recruiting-Team ist jederzeit sehr gerne für dich da! 

Die Nostrifizierung ist in Österreich für verschiedene Pflegeberufe möglich, wie z. B. Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz oder für die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege. Welches Berufsbild für dich infrage kommt, hängt von deiner Ausbildung im Heimatland ab.

Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Plattform: www.nursinginaustria.at

Mit unserem vielfältigen Fortbildungsangebot der Pflegedirektion – einer Kombination aus Präsenz- und digitalen Formaten – unterstützen wir dich gezielt in deiner fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung.

Ob pflegerische Fachthemen, Selbstfürsorge, Kommunikation, Patientensicherheit oder neue Technologien: Unsere Fortbildungen helfen dir, deine Kompetenzen auszubauen und dich aktiv auf die Zukunft einer modernen und sich stetig entwickelnden Gesundheitswelt vorzubereiten.

Als Teil der universitären Pflege profitierst du von evidenzbasierten Inhalten, aktuellem Wissen und Entwicklungsmöglichkeiten, die weit über den Standard hinausgehen.

Darüber hinaus liegt uns deine mentale Gesundheit besonders am Herzen. Ergänzend steht dir eine interne App zur Förderung von Resilienz und psychischer Gesundheit zur Verfügung – mit Übungen, Impulsen und digitalen Unterstützungsangeboten für mehr Balance im Berufsalltag.

Wir legen Wert auf Praxisnähe, Aktualität und individuelle Entwicklungspfade – abgestimmt auf deine Rolle, dein Setting und deinen Karriereweg.

Die Anträge zur Nostrifizierung sowie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen findest du auf der Website des Landes Salzburg. Welche Unterlagen benötigt werden hängt auch mit dem Berufsbild zusammen in dem die Nostrifizierung möglich ist.

Alle Details und Formulare findest du unter: www.salzburg.gv.at

Ja, alle für die Nostrifizierung eingereichten Dokumente müssen in der Regel in deutscher oder englischer Sprache vorliegen und die Übersetzung muss durch eine oder einen gerichtlich beeidete oder beeideten Übersetzerin oder Übersetzer erfolgen und anerkannt werden.

Als Pflegekraft am Uniklinikum Salzburg profitierst du von zahlreichen Vorteilen, die weit über das Gehalt hinausgehen – für deine berufliche Entwicklung, deine Gesundheit und dein Privatleben:

✅ Karriere und Entwicklung
• Vielfältige Entwicklungswege über das Karrieremodell Pflege
• Umfangreiche interne Fort- und Weiterbildungsangebote
• Bekenntnis zu Chancengleichheit und Gleichstellung für alle

✅ Arbeitszeit und Arbeitsplatzqualität
• Flexible Arbeitszeitmodelle und transparente Dienstpläne
• Zweischichtsystem ohne Teildienste
• 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr
• Sonderurlaube (z. B. bei Geburt, Hochzeit, Umzug)
• Option auf Homeoffice & Sabbatical

✅ Familienfreundlichkeit
• Kinderzulage & Weihnachtsgutscheine pro Kind
• Zwei Betriebskindergärten, Krabbelstuben & Hort mit langen Öffnungszeiten
• Unterstützung bei Pflegefreistellung & -karenz
• Flexible Lösungen für Eltern

✅ Finanzielles Plus
• Transparentes Gehaltssystem mit Vorrückungen
• Zuschüsse für Brillen, Zahnersatz, Hörgeräte u. v. m.
• Zuschüsse bei Geburt & Heirat
• Einkaufsgutscheine, Event-Tickets & Vergünstigungen über den Betriebsrat
• Günstige Wohnmöglichkeiten für Mitarbeitende

✅ Gesundheit und innere Balance
• Gesundes Kantinenangebot
• Kostenlose Sportangebote (Yoga, Rückenfit, Qi Gong …)
• Sportmedizinische Untersuchungen & Teilnahme an Sportevents
• Coaching, Supervision & Resilienzförderung
• App zur mentalen Gesundheit & Präventionsberatung

Gemeinschaft und Mobilität
• Betriebsausflüge, Badehausnutzung, gemeinsame Events
• Zuschuss zum Klimaticket oder Fahrtkosten
• E-Bikes & E-Autos für Dienstfahrten
• Fahrradversicherung & günstige Parkplätze

Wenn du deine Pflegeausbildung in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – etwa in Deutschland – abgeschlossen hast, musst du deine Berufsqualifikation in Österreich anerkennen lassen, bevor du im Pflegeberuf arbeiten darfst. Zuständig ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Wien.

Die Anerkennung erfolgt auf Basis der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Da die Ausbildungen innerhalb der EU – mit Ausnahme der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege – nicht vollständig harmonisiert sind, wird deine Qualifikation individuell geprüft. Die Anerkennung ist Voraussetzung für die Eintragung in das österreichische Gesundheitsberuferegister – erst mit dieser Eintragung darfst du beruflich tätig werden.

Zwei mögliche Verfahren:

  • Allgemeines Anerkennungsverfahren
    Die Antragstellung kann per Post, elektronisch oder persönlich erfolgen. Die Bearbeitungsdauer liegt – abhängig von der Vollständigkeit deiner Unterlagen – in der Regel bei 6 bis 12 Wochen.
  • Verkürztes Verfahren („One-Stop“) für bestimmte Pflegeberufe
    Dieses Verfahren ist für Pflegeberufe mit klar geregelter Ausbildung möglich und findet jeden Dienstag in Wien statt (nur mit Terminvereinbarung). Bei vollständigen Unterlagen kann die Anerkennung innerhalb eines Tages erfolgen.

Wichtig: Für beide Verfahren ist ein Certificate of Good Standing erforderlich. Dieses Dokument bestätigt, dass du in deinem Ausbildungs- oder Tätigkeitsland aktuell zur Ausübung deines Pflegeberufs berechtigt bist und keine berufsrechtlichen Einschränkungen bestehen. Das Zertifikat muss von der zuständigen Behörde deines Herkunftslandes ausgestellt sein – z. B. einer Pflegekammer oder Registrierungsstelle. Bitte beachte, dass die Ausstellung dieses Dokuments mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Unser Recruiting-Team unterstützt dich gerne bei organisatorischen Fragen.

Die RWR Karte für Fachkräfte im Mangelberuf kannst du persönlich bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat in deinem Heimatland oder dem Land, in dem du lebst, beantragen. Alternativ kann dein zukünftiger Arbeitgeber den Antrag bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich stellen (Landeshauptmann/Landeshauptfrau bzw. ermächtigte Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat). Den Antrag kannst du auch nach deiner Einreise und während deines rechtmäßigen Aufenthalts direkt bei der zuständigen Behörde in Österreich einreichen.

Welche Dokumente Sie für die Beantragung brauchen findest du unter: www.migration.gv.at

Sobald ein Nostrifizierungsbescheid vorliegt und ein offizielles Deutschzertifikat auf B1-Niveau vorhanden ist, kann der Bewerbungsprozess gestartet werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind an re-location-management@salk.at zu übermitteln.

Für die Nostrifizierung in einem Pflegeberuf in Österreich benötigst du in der Regel Deutschkenntnisse auf B2-Niveau gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Der Nachweis erfolgt durch ein offizielles Sprachzertifikat von anerkannten Prüfstellen, zum Beispiel:

  • ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch)
  • Goethe-Institut
  • telc
  • ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds)

Das Zertifikat muss aktuell und in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein.

Der Eintrag ins Gesundheitsberuferegister (GBR) ist in Österreich verpflichtend, wenn du in einem Pflegeberuf arbeiten möchtest.

Weitere Infos und die Antragsformulare findest du unter: www.gesundheitsberuferegister.at

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Hannah Bruckner, BSc

Tel.: +43 (0)57255 – 57914

"Du kannst dich jederzeit bei mir melden – ich nehme mir gerne Zeit für dich."
- Hannah Bruckner, BSc
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